Naturschutz

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Naturschutz ist der Nutzungsanspruch der Öffentlichkeit an den Naturraum - als Lebensgrundlage für den Menschen. Die Erhaltung der Lebensgrundlage (in materieller und psychischer Hinsicht) und damit der Natur ist in den meisten Länder-Naturschutzgesetzen auf "alle Erscheinungsformen der Natur" gerichtet, also nicht ausschließlich auf die "nicht vom Menschen beeinflussten" Landschaftsteile, sondern auch auf die bäuerliche Kulturlandschaft, Dorfflora und -fauna, Wüstungsflächen, Gärten und verbaute Gebiete.

In Zeiten der Subsistenzwirtschaft war der Zusammenhang zwischen Erhalt der Lebensgrundlage (und damit der Wirtschaftsgrundlage) und maximaler Belastbarkeit natürlicher Systeme wegen deren Überschaubarkeit für jeden Menschen gut erkennbar. Angewandter Naturschutz war für jede Nutzergruppe eine Selbstverständlichkeit. Heute erwartet man sich von der Naturschutzverwaltung, dass Naturschutz über Gesetze, Verordnungen oder finanzielle Anreize und Entschädigungen gegen andere Nutzungsabsichten durchgesetzt wird. Diese Ansätze des normativen Naturschutzes sind zwar ein wichtiges Standbein, aber weder in organisatorischer, politischer noch finanzieller Hinsicht geeignet, einen flächendeckenden Schutz der Natur zu gewährleisten.


Nachhaltiger Naturschutz

Wie jeder andere Nutzungsanspruch kann auch der Naturschutz ressourcenverbrauchend oder -schonend, als einmaliges Steuerungselement, oder als langfristige Sicherung angelegt werden. Beispiele für nachhaltigen Naturschutz sind überall dort zu finden, wo der Naturschutz mit anderen Nutzungskonkurrenten zu einem tragfähigen Kompromiss über das Ausmaß von Naturnutzung kommt. Hohe Biodiversität ist in vielen (nicht allen!) Fällen ein Indikator für einen stabilen Lebensraum und damit für eine hohe Zielerfüllung des Naturschutzes. Hohe Biodiversität ist aber auch einer der Qualitätsstandards für nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltigen Tourismus und nachhaltige Forstwirtschaft und fixer Teil vieler Nachhaltigkeits-Definitionen und Axiome.