Gentechnik-Volksbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

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Wir fordern ein gesetzliches Verbot der Patentierung von Lebewesen. Landwirtschaftliche Nutztiere, Versuchstiere und Pflanzen sollen nicht im Genlabor geschaffen und von den Patentinhabern „vermarktet“ werden. Die Patentierung von Lebewesen ist aus ethischer Sicht grundsätzlich abzulehnen. Die Schöpfung von Leben soll der Natur und nicht dem Genlabor vorbehalten bleiben!
 
Wir fordern ein gesetzliches Verbot der Patentierung von Lebewesen. Landwirtschaftliche Nutztiere, Versuchstiere und Pflanzen sollen nicht im Genlabor geschaffen und von den Patentinhabern „vermarktet“ werden. Die Patentierung von Lebewesen ist aus ethischer Sicht grundsätzlich abzulehnen. Die Schöpfung von Leben soll der Natur und nicht dem Genlabor vorbehalten bleiben!
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Aktuelle Version vom 26. November 2012, 11:37 Uhr

Das Gentechnik-Volksbegehren wurde vom 7. bis zum 14. April 1997 durchgeführt und erhielt 1.225.790 Unterschriften, das sind 21,23% der Stimmberechtigten in Österreich.

Die Initiatoren

  • „ARGE Schöpfungsverantwortung – eine katholische Umweltinitiative“
  • „Österreichische Bergbauernvereinigung“
  • Tierschutzverein „Vier Pfoten“
  • „ÖKOBÜRO – Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen“

Forderungen des Volksbegehrens

1. Kein Essen aus dem Genlabor in Österreich!

Wir fordern ein gesetzlich verankertes Verbot der Produktion und des Verkaufs gentechnisch veränderter Lebensmittel und Agrarprodukte in Österreich. Niemand kann beim Verzehr gentechnisch veränderter Lebensmittel Langzeitwirkungen auf die menschliche Gesundheit ausschließen. Wie bei der Atomkraft fordern wir daher, daß keine Langzeitversuche am Menschen gestartet werden!

2. Keine Freisetzungen genmanipulierter Organismen in Österreich!

Wir fordern ein gesetzliches Verbot von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Der Einsatz der Gentechnik bedeutet eine existentielle Bedrohung jener österreichischer Bauern, die im Sinne der Konsumenten auf hohe Qualität und regionale Vielfalt ihrer Produkte achten.

3. Kein Patent auf Leben!

Wir fordern ein gesetzliches Verbot der Patentierung von Lebewesen. Landwirtschaftliche Nutztiere, Versuchstiere und Pflanzen sollen nicht im Genlabor geschaffen und von den Patentinhabern „vermarktet“ werden. Die Patentierung von Lebewesen ist aus ethischer Sicht grundsätzlich abzulehnen. Die Schöpfung von Leben soll der Natur und nicht dem Genlabor vorbehalten bleiben!

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