Volksabstimmung

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Die Volksabstimmung ist ein Instrument der Direkten Demokratie in Österreich. Mit ihr stellt der Nationalrat dem Volk einen Gesetzesentwurf oder eine Verfassungsänderung zur verbindlichen Abstimmung. Die Abstimmungsfrage muss mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein. Abstimmungsberechtigt sind alle am Abstimmungstag wahlberechtigten Bürger. Es entscheidet die „unbedingte Mehrheit“ der abgegebenen Stimmen. Im Gegensatz zu einer Volksbefragung ist das Ergebnis bindend.

Volksabstimmungen in Österreich

  • 1978 „Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 7. Juli 1978 über die friedliche Nutzung der Kernenergie in Österreich (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf) Gesetzeskraft erlangen?“

Ergebnis: 50,5 % stimmten mit „Nein“.

  • 1994 „Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?“

Ergebnis: 66,6 % stimmten mit „Ja“.

Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union trat Österreich auch automatisch der Europäischen Atomgemeinschaft bei. Diese kurz EURATOM genannte Gemeinschaft ist eine eigenständige Organisation, die jedoch mit ihren Strukturen und Organen vollständig an die EU angegliedert ist. Aufgabe von Euratom ist die Förderung der friedlichen Nutzung der Atomenergie. Von 28. Februar bis 07. März 2011 lief in Österreich das "Raus aus Euratom"-Volksbegehren. Mit 98.698 erreichten Unterschriften (Zweitschlechtestes Ergebnis aller in Österreich durchgeführten Volksbegehren), schaffte es nur knapp die 100.000er Marke nicht, die eine Behandlung des Themas im Parlament erforderlich gemacht hätte. Nur 4 Tage nach Ablauf dieses Volksbegehrens, und zwar am 11. März 2011, ereignete sich in Japan das größte Erdbeben in der Geschichte der dortigen Erdbeben-Aufzeichnungen. Eine Folge waren unter anderen Störfälle verschiedenen Atomkraftwerken. In den Reaktorblöcken 1, 2 und 3 des Kernkraftwerks Fukushima-Daiichi kam es durch den Ausfall von Kühlsystemen zu Explosionen, die die äußeren Hüllen der Reaktorblockgebäude zerstörten. Der Vorfall wurde von der japanischen Regierung als INES-Stufe 7 von max. 7 (katastrophaler Unfall) eingestuft.